Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 77). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung von Bildung und Erziehung sowie Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Betreiben und Unterhaltung von Schulen
- Betreiben von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
- Schaffen von Bildungsangeboten für Behinderte und gesellschaftliche Randgruppen
- Schaffung berufsbildender Angebote für Behinderte und Randgruppen
- weitere Aufgaben im Bildungs- und Sozialbereich
4. Die PRIVATSCHULE MENTOR GMBH will zur Verwirklichung der genannten Ziele im Sinne des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdÖR am gesellschaftlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag mitwirken.