Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
1. die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Steuerberatung, die Ausübung von Treuhandtätigkeiten aller Art sowie die Wirtschafts- und Organisationsberatung.
2. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen. Die Übernahme solcher Beteiligungen kann auch in Form erfolgen, daß sich die Gesellschaft als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Personengesellschaften beteiligt.