Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung sowie der An- und Verkauf von Immobilien wie auch die Vermittlung von Grundstücksgeschäften und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb von Forderungen und Rechten, gleich welcher Art, sowie der Handel mit diesen.