Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundbesitz und Beteiligungen sowie die Beteiligung an Firmen mit gleichem oder ähnlichen Geschäftszweck sowie an Unternehmen, die direkt oder indirekt dem Bau und Vertrieb von Markisen, Rolladen, Fenstern und ähnlichen Anlagen dienen.