Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dies soll insbesondere durch die Erstellung wirtschaftlicher Gutachten, die Durchführung von wissenschaftlichen Projekten und Forschungsvorhaben, die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten sowie die Organisation von wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen verwirklicht werden.
Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen mit anderem Gesellschaftszweck beteiligen.