Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Vermittlung, Babauung und Verwaltung von Grundstücken im weitesten Sinne, die Baubetreuer- und Bauträgertätigkeit, der Erwerb und Vertrieb von fertigen Bauelementen und Baumaterialien aller Art, die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen sowie die Durchführung von Maklergeschäften.