Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Groß-, Einzel- und Versandhandel, auch über das Internet, mit Stempeln, Textilien, Beschilderungen, Beschriftungen, Leuchtreklamen, Werbekonzepten, Werbeartikeln, Computer-Hard- und Software und das Verlegen von Sonnenschutzfolien, das Veredeln von Fahrzeugen sowie die Durchführung von Werbemaßnahmen jeder Art für Dritte und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.