Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Gegenstand
Die Ausführung von Korrosionsschutz- und Sandstrahlarbeiten, Automatenaufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit im Geltungsbereich der Gewerbeordnung, Beschichtungs- und Reinigungsarbeiten, Betrieb einer Spielhalle, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schiffbau (soweit nicht handwerksrolleneintragungspflichtig).