Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Innehabung und Verwaltung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Komplimentärstellungen bei Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der Maritime Compagnie Bremen Handelsgesellschaft mbH & Co. Immobilien KG mit dem Sitz in Bremen (zukünftig: Maritime Compagnie Bremerhaven Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. Immobilien KG mit dem Sitz in Bremerhaven).
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, welche dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich hierbei insbesondere an anderen Unternehmen beteiligen und diese erwerben, fernerhin die Geschäftsführung und persönliche Haftung in anderen Gesellschaften übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.