Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb von Waren aller Art, hauptsächlich von Lebensmitteln, auf dem internationalen und dem deutschen Markt, deren Lagerung, auch auf fremde Rechnung, und deren Versand.