Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Ingenieurleistungen im Bereich der Bautechnik, der Versorgungstechnik und der technischen Gebäudeausrüstung einschließlich den mit der Energieversorgung zusammenhängenden sämtlichen Gewerken sowie der Handel mit Bauelementen aus dem Bereich der technischen Gebäudeausstattung.
Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen im In- und Ausland erwerben, sich an solchen beteiligen , deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.