Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen (§ 181 BGB), befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Leistungen für den Industrieservice, die Reinigung und Konservierung von Tanks und Laderäumen auf Schiffen, die Vermittlung von Service- und Reparaturarbeiten aller Art, Farbinstandsetzungen an Hafenanlagen, die Übernahme in Zusammenhang stehender Werk- und Dienstleistungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften mit dem vorgenannten Gegenstand.