Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von sachverständigen und gutachterlichen Leistungen, insbesondere die Erstellung von Schadengutachten, Kalkulationen, Bewertungen und Zustandsdokumentationen im Kraftfahrzeugsektor für Privatkunden, Unternehmen und Versicherungen sowie sonstige zugehörige Ingenieurdienstleistungen und Prozessmanagementdienstleistungen. Die Gesellschaft betreibt ihre Geschäfte im In- und Ausland.