Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Der Bau von Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen, die Gas- und Wasserinstallation sowie die Lieferung von und der Handel mit technischen Systemen und Einzelkomponenten in diesen Bereichen sowie im Bereich der Anlagentechnik, Schwimmbäder und Solartechnik.
Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen im In- und Ausland erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.