Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Reederei sowie die Durchführung von Schiffahrtsgeschäften und damit zusammenhängenden Tätigkeiten aller Art.
Die Gesellschaft darf andere Schiffahrtsunternehmen erwerben, vertreten und deren Geschäftsführung übernehmen, sich an solchen Unternehmungen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Sie darf ferner die Vermittlung von Geschäften durchführen, die im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen.