Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung sämtlicher hauswirtschaftsnaher Dienstleistungen (Haus und Garten) aller Art.
Die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Bereich der hauswirtschaftsnahmen Dienstleistungen. Bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sollen insbesondere langzeiterwerbslose Frauen und Männer Berücksichtigung finden.
Die Erbringung aller arbeitsmarktlichen Dienstleistungen, insoweit sie nicht gemeinnützig erbracht werden können.