Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen (§ 181 BGB), befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft sowie die Verwaltung von Beteiligungen und die Übernahme persönlicher Haftung und Geschäftsführung anderer Gesellschaften, die mit Hausmeisterdienstleistungen, Maler-, Fliesen- und Tischlerarbeiten, Gebäudereinigungsleistungen und anderen handwerksähnlichen Dienstleistungen befasst sind.