Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
1. Der Betrieb einer Weiterbildungs- und Qualifizierungseinrichtung mit dem Schwerpunkt, in Bremerhaven und der die Stadt umgebenden Region, Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für benachteiligte Personengruppe außerhalb des öffentlichen Dienstes zu schaffen.
2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bereithaltung von Angeboten in folgenden Bereichen:
a) Berufsvorbereitende Maßnahmen für benachteiligte junge Erwachsene mit und ohne Schulabschluss, b) Umschulung im Bereich von REHA-Maßnahmen,
c) überbetriebliche Ausbildsungsmaßnahmen für benachteiligte Erwachsene unter 25 Jahren,
d) Trainingsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose,
e) Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Migrantinnen und Migranten.