Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB können erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung und die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen gewerblichen Unternehmungen, hauptsächlich aus dem Bereich der Schiffahrt, der Spedition und der Logistik im weitesten Sinne sowie die Versicherungsvermittlung.