Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB). Die Geschäftsführer sind bei Geschäften zwischen der GmbH und Gesellschaften an der die GmbH als phG beteiligt ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin von Personengesellschaften, insbesondere an dem Unternehmen Richard Bauer Rohstoff-Großhandel GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremerhaven, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft.