Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Veredelung, Handel und Vermietung mit Container aller Art und Größe.
2. Der Handel mit Waren und Anlagen aller Art im In- und Ausland, sowie deren globale Vermittlung und Vermarktung.
3. Das Betreiben einer internationalen Spedition zu Land, Wasser und Luft, die Lagerung und Verteilung von Gütern, der Handel und Vermietung von Fahrzeugen und Baugeräten- Baumaschinen sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
4. Industrielle Montagen- und Demontagen auch in Verbindung mit Abriss und Recyclingarbeiten von nicht genehmigungspflichtigen Stoffen im In- und Ausland.
5. Das Betreiben eines Abschlepp- und Bergedienstes.