Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die umfassende Versorgung von alten, kranken, behinderten oder sonst in ihren täglichen Verrichtungen beeinträchtigten Menschen mit Dienstleistungen aller Art in ambulanter, teilstationärer Form. Dazu gehört auch der Betrieb von Beratungsstellen, Aus- und Fortbildungsstätten und vergleichbaren Einrichtungen. Zum versorgten Personenkreis können auch junge Menschen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) gehören. Zweck des Unternehmens ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln für steuerbegünstigte Körperschaften der Freien Wohlfahrtspflege des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Verwirklichung derer steuerbegünstigten Zwecke.