Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Die Pflege und Betreuung von Personen, die der Pflege und Betreuung bedürfen. Der Satzungszweck wird im übrigen auch durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Hauspflege, Familienpflege, soziale Dienste sowie den Handel mit Gütern- und Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt.