Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Entwicklung, Errichtung, Veräußerung und der Betrieb von Anlagen und Projekten im Offshore-Energie- und Umweltbereich, jeweils einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten der Finanzierung und Finanzierungsberatung, des Handels sowie der Forschung und Entwicklung