Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen (§ 181 BGB), befreit werden.
Die Durchführung von Beratungs- und Managementleistungen, die das vorhandene ingenieurwissenschaftliche Know-how aus Maschinenbau, Schiffbau und Offshore-Windenergie sowie das vorhandene Know-how auf den Gebieten der Informatik und der Betriebswirtschaft in besonderer Weise verknüpfen. Hierzu zählen auch gutachterliche Tätigkeiten sowie die Durchführung von einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsprojekten.