Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung durch die Förderung der Wohlfahrtspflege, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Der Satzungszweck der Unternehmung wird verwirklicht durch die Errichtung, den Betrieb und die Förderung von Einrichtungen und Diensten mit dem Gegenstand: psychosoziale Betreuung und Beratung; stationäre und ambulante Pflege und Betreuung, auch durch den Betrieb von Altenwohn- und Pflegeheimen; Gesundheitsvorsorge; artverwandte Tätigkeiten einschließlich zugehöriger Nebenleistungen.