Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Montage von vorgefertigten Ummantelungen an gebogenen und geraden Oberflächen für Dämmsysteme an betriebstechnischen Anlagen der Energieversorgung sowie die Ausführung von Holz- und Bautenschutzarbeiten die Ausführung von Eisenflechtarbeiten und Bodenverlegearbeiten, der Einbau von genormten Baufertigteilen sowie die Ausführung von Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierungen.