Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Beratungseinrichtung mit dem Schwerpunkt, in Bremerhaven und der die Stadt umgebenden Region Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für benachteiligte Personengruppen außerhalb des öffentlichen Dienstes zu schaffen.
Der Gesellschaftzweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bereithaltung von Dienstleistungsangeboten in folgenden Bereichen:
a) Beratung und Projektentwicklung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere für den Magistrat der Stadt Bremerhaven, sowie für Beschäftigungsträger und Weiterbildungseinrichtungen;
b) Information über bestehende Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes, der Europäischen Union und von Stiftungen und anderen Einrichtungen;
c) Sammlung, Auswertung und Dokumentation von Programm- und Projektinformationen;
d) Wissenschaftliche Begleitung von arbeitsmarktpolitischen Programmen und Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen im Lande Bremen;
e) Organisatorische Abwicklung von Einzelprojekten und -maßnahmen als Serviceleistungen auch für Trägerverbände, insbesondere Kombiprojekte zwischen Beschäftigungs- und beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen;
f) Unterstützung des Magistrats der Stadt Bremerhaven bei der Ermittlung zusätzlicher Beschäftigungsfelder;
g) Ermittlung von Qualifizierungsbedarfen;
h) Durchführung von Intergrationsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose in den 1. Arbeitsmarkt;
i) Beratung von kleinen und mittleren Betrieben über arbeitsmarktpolitische Fördermöglichkeiten;
j) Beratung für Frauen zur Berufseingliederung;
k) Akquisition, Organisation und finanzielle Abwicklung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sowie Betreuung von ALG II-Beziehern.