Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungs- und Vermittlungstätigkeit als Versicherungmakler mit
a) der gewerblichen, wirtschaftlichen Bauspar- und Versicherungsberatung,
b) der Vermittlung des Abschlusses und/oder des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Bauspar- und Versicherungsverträgen sowie der Vertrieb solcher Verträge und deren Verwaltung,
c) der Unternehmensberatung sowie die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung,
d) Erledigung von Schriftarbeiten aller Art gegen Gebühr für die Arbeitszeit.