Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Verwaltung von Grundbesitz und Wohnungen, der Erwerb von anderen Vermögenswerten auf eigene Rechnung sowie der Erwerb von Unternehmen gleicher Art und die Beteiligung an solchen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Seiffert GmbH & Co. Vermögensverwaltungs KG, die die Verwaltung von Grundstücken, Wohnungen und Vermögen zum Gegenstand hat.