Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Personal-, Finanz- und Rechnungswesen sowie die Beratung in diesen Bereichen, Durchführung von zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen, Beratung nach Arbeitssicherheitsgesetz, Erbringung von Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Planung, Fertigung und Vertrieb von Bauteilen aus Stahl und Edelstahl sowie von Maschinen und Anlagen, die Gestellung von kaufmännischem oder gewerblich-technischem Personal sowie die Durchführung von Arbeitsvermittlungen.