Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Gegenstand
Die Erstellung, die Einfuhr, der Vertrieb und die Wartung von Computerprogrammen, sowie von zugehöriger Hardware und die Erbringung von Dienstleistungen im Computerbereich, insbesondere Schulung, Beratung und Unterstützung von Anwendern, und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.