Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Projektierung, Herstellung und Montage von Kühl-, Klima- und Gefrieranlagen, Ladenbau und Kühlmöbelbau.
Schiffskälteanlagen und Isolierbau, Edelstahlverarbeitung und Verfahrenstechnik sowie Zubehör für das Lebensmittelverarbeitende Gewerbe.
Service- und Dienstleistungen und Handel für kältetechnische Systeme aller Art.