Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Gegenstand
Die Verwaltung von Unternehmen, die zum Gegenstand alle im Zusammenhang mit dem Containerverkehr und -umschlag stehenden Dienstleistungen haben, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft Addicks & Kreye Container Service GmbH & Co., Bremerhaven