Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1. Die Herstellung, Bearbeitung und Konditionierung von Naturölen sowie deren Lagerung und Abfüllung und der Handel mit Naturölen, Ölsaaten und Ölschroten.
2. Die Gesellschaft ist befugt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen.