Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Werkstoffen aller Art, ihrer Aufbereitung sowie ihrer Verwertung, ferner Bau und Betrieb von Anlagen zur Aufbereitung sowie die damit im Zusammenhang stehende logistische Abwicklung. Des Weiteren Umschlag und Lagerhaltung von sonstigen Wirtschaftsgütern einschl. der dazugehörigen Dienstleistungen.