Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Gegenstand
Das Heil- und Revitalisierungsverfahren nach den Grundsätzen der Naturheilkunde mit angestellten oder beauftragten Ärzten und/oder zugelassenen Heilpraktikern in eigenen oder fremden Behandlungsräumen oder Kureinrichtungen.