Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1.Die Verwaltung von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen sowie die Vornahme aller Geschäfte, die den wirtschaftlichen Belangen des Haus- und Grundbesitzes dienen.
2. Die Gesellschaft ist - berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder auch andere Unternehmen zu erwerben.