Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einkauf, die Herstellung und der Handel mit Grabdenkmalen sowie die Ver- und Bearbeitung und der Vertrieb von Natursteinen und die Ausführung sämtlicher Steinmetz- und Bildhauerarbeiten. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen und Rechtsgeschäfte abschließen, die mit dem in Ziffer 1 bezeichneten Gegenstand verwandt sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Geschäftsgegenständen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.