Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, von Finanzierungen von Grundstücken und Bauvorhaben, die Verwaltung von Grundbesitz jeglicher Art und sonstigen Vermögen sowie die Unterhaltung einer Versicherungsagentur. Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung dieses Zweckes an anderen Unternehmen beteiligen, sie kann Zweigniederlassungen errichten.