Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Gegenstand
Die Entwicklung und Durchführung von zielgruppengerechten Bildungs- und Beratungsangeboten für potentielle Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt. Die Angebote richten sich an alle Personen, denen durch eine fachliche Qualifizierung und individuelle Förderung eine dauerhafte lntegration in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll oder die an ihrem Arbeitsplatz weitergebildet werden sollen, einschließlich von Erziehungs- und Beratungsangeboten im Kinder- und Jugendbereich.