Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Weiterführung des bisher als Einzelbetrieb geführten Gerüstbau-Unternehmens sowie die Durchführung aller Geschäfte, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich fernerhin an gleichartigen Unternehmen insbesondere auch als deren persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen.