Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das unmittelbare oder über Beteiligungsgesellschaften mittelbare Betreiben von augenoptischen Fachgeschäften für Sehhilfen aller Art, optischen Geräten und Zubehör sowie die Beratung und Versorgung Hörbehinderter mit allen technischen und mechanischen Hörhilfen und deren Zubehör einschließlich sämtlicher damit verbundener Nebentätigkeiten