Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Sportboothäfen, Handel mit Sportbooten, Sportbootausrüstung und -zubehör, Chartergeschäfte mit Wasserfahrzeugen, Beteiligung an verwandten und sonstigen Unternehmungen, Dienstleistungsgeschäfte in der gleichen Branche oder in ähnlichen Geschäftszweigen und Handel mit Gegenständen und Waren aller Art.