Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Im- und Export von sowie der Großhandel mit Fischen, Fischerzeugnissen und anderen Waren aller Art - außer erlaubnispflichtigen -, die Tiefkühlung, die gaststättengerechte Fertigung dieser Waren und die Einführung neuer Fischsorten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte durchführen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern und sich an anderen Unternehmen beteiligen.