Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Nutzern des Mobilfunks und ähnliche Dienste über die Mobilfunknetze, die Tarife der Service-Provider und über gerätespezifischen Leistungsmerkmale.
der Vertrieb von Telefonkarten im C-, D-, E-Netz sowie der Verkauf, die Vermietung und Beratung hinsichtlich Satelliten-Telefonen (Immarsat u.a.) zum weltweiten Telefonempfang.
Weiterhin werden alle Geräte des Mobilfunks sowie auch Chekker (Bündelfunk), Pager, schnurlose Telefone und Satelliten-Telefone, Zubehör und Fachliteratur im Einzelhandel angeboten. Technische Arbeiten werden nicht ausgeführt.