Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Geschäftsfeld der Herstellung und des Vertriebes optischer Geräte.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmensverträge abzuschließen und alle Geschäfte zu betreiben, die den
Unternehmenszweck fördern.