Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses, Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
a. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
b. Wohnräume, gewerbliche Räume; Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene/fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten und von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien jeglicher Art, die Vermittlung von Darlehen; der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes; der Betrieb von Wärme-Erzeugungsanlagen