Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
- Betrieb einer Funk- und Telefonzentrale und anderer Einrichtungen zur Vermittlung von Fahraufträgen an die Fahrer der Gesellschaft sowie anderer Unternehmen;
- Funkvermittlung für im Dienste der Öffentlichkeit stehende Einrichtungen und Personen;
- Abschluss von Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Institutionen des öffentlichen Rechts zur bargeldlosen Personenbeförderung sowie der Abschluss solcher Verträge mit anderen Unternehmungen und Personen;
- Inkasso von Beförderungsentgelten und deren Auszahlung;
- Handel mit Wirtschaftsgütern, die mit dem Funk- und Kraftfahrzeugbetrieb zusammenhängen sowie der Betrieb von Werkstätten und Tankstellen;
- Vermittlung von Versicherungen und der Abschluss von Rahmenverträgen von Versicherungen;
- der Betrieb sonstiger Einrichtungen zur Erreichung des Zweckes der Gesellschaft, wie z. B. die Schulung von Taxifahrer;
- Betrieb einer Videothek (Verleih und Verkauf von Medienträgern);
- Groß- und Einzelhandel mit Nahrungs-, Genussmitteln und Getränken;
- Betreiben eines Fuhrbetriebs (Güter- und Personentransport, Taxi, Mietwagen, Ausflugsverkehr, Ferienzielreisen);
- Personenbeförderung Linien- und Fernverkehr mit Kleinbussen;
- Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen.