Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung von eigenen Grundstücken und die Verwaltung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten sowie verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes erforderlich sind.
Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte im Sinne des § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.